Baggerführerschein – muss der sein?
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Mit einem Bagger lässt sich einiges bewegen, ob nun der Minibagger für das Anlegen eines Grabens oder dessen großer Bruder, um eine Grube für das Kellergeschoss eines Hauses auszuheben. Doch immer wieder stellt sich die Frage, ob für das Führen und Bedienen eines Baggers auch ein Baggerführerschein notwendig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist? Grundsätzlich gibt es zu dieser Frage eine klare Antwort, es ist dann aber im Weiteren doch nicht so einfach.
Wie es sich genau verhält mit dem Baggerführerschein, soll an dieser Stelle einmal geklärt werden.
Nun, der Gesetzgeber sagt kein Sterbenswörtchen zum Baggerführerschein, weil es den für den Gesetzgeber schlicht (noch) nicht gibt. Es gibt jedoch den Führerschein der Klasse L und der ist unter anderem für selbstfahrende Arbeitsmaschinen notwendig, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreichen.
Jetzt ist ein Bagger im Allgemeinen mit Raupen statt mit Rädern ausgerüstet und erreicht meist nur Schrittgeschwindigkeit, etwa 6 km/h. Damit wiederum ist der Bagger führerscheinfrei. Jedes Fahrzeug, das höchstens 6 km/h fährt, darf ohne Führerschein und damit auch ohne Baggerführerschein im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, wenn…..eine Betriebserlaubnis vorliegt, der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt ist und an dem Fahrzeug entsprechende Sicherheitseinrichtungen angebracht sind, was für den Bagger bedeutet, das er über Licht hinten und vorne, Blinker, Hupe, Rückspiegel und Bremse verfügt. Bei einem Bagger kommen noch ein paar gesonderte Vorschriften hinzu, etwa die Sicherung scharfer Kanten oder die Feststellung des Drehkranzes in Fahrtrichtung. Kurz noch einmal zusammengefasst:
Bagger mit Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h – kein Führerschein notwendig
Bagger mit Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h – Führerschein Klasse L
Bei einem Bagger, der schneller als 25 km/h fährt, ist es zudem eine Frage des Gewichts, welchen Baggerführerschein beziehungsweise Führerschein der oder die Fahrerin innehaben muss, um ihn im Straßenverkehr bewegen zu dürfen:
Bagger mit mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und einem Gewicht bis 3,5 Tonnen:
Führerschein Klasse B
Bagger mit mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und einem Gewicht bis 7,5 Tonnen:
Führerschein Klasse C1
Bagger mit mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und einem Gewicht über 7,5 Tonnen:
Führerschein Klasse C
Der Gesetzgeber spricht bezüglich des Bewegens im Straßenverkehr nicht detailliert von Baggern, Radladern oder Traktoren, sondern von Arbeits- und Landmaschinen, deren eigentlicher Zweck nicht darin liegt, Personen zu befördern, weshalb auch auf dem Bagger die Mitfahrt weiterer Personen als dem Baggerführer untersagt ist.
Auf privatem Gelände braucht es keinerlei Führerschein, auch kein Baggerführerschein und es ist schlicht egal, was für eine Art Fahrzeug bewegt wird. Aber auch hier geht nicht einfach alles. Wer zum Beispiel für den Baggerführerschein üben möchte, kann dies auf Privatgelände tun, jedoch muss der private Bereich vom öffentlichen Straßenverkehr klar abgetrennt sein, etwa durch eine Schranke oder ein Tor. Mal schnell auf eine Privatwiese fahren, um direkt neben der viel befahrenen Bundesstraße zu trainieren, ist also nicht erlaubt.
Jetzt stellt sich natürlich sicher die Frage, warum überhaupt einen Baggerführerschein machen, wenn noch nicht einmal der Gesetzgeber dies vorsieht und zum Beispiel Minibagger mit nicht mehr als 6 km/h auf der Straße ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren werden dürfen? Tatsächlich lässt sich so ein Minibagger heute in jedem größeren Baumarkt ausleihen, ohne eine Qualifikation vorweisen zu müssen.
Nun sieht ein Minibagger zugegebenermaßen wirklich ein bisschen nach Spielzeug aus, vor allem wenn er mit seinen großen Brüdern verglichen wird. Doch das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch ein Minibagger eine vollwertige Baumaschine ist. So ein Minibagger wiegt zwischen 1,5 und 3 Tonnen und besitzt technisch gesehen die gleiche hydraulische Ausstattung wie ein 25-Tonnen-Bagger. Das ist ein gehöriges Potenzial, das kontrolliert sein will. Wer zu diesem Thema die Suchmaschinen im Internet bemüht, wird zunächst zwei Seiten voll mit Youtube-Videos als Ergebnis erhalten, wobei diese meist eher witzig erscheinen, dahinter stecken jedoch viele ernsthafte Unfälle, weil den Führern der Minibagger die Sachkenntnis im Umgang mit den Geräten fehlte.
Den Baggerführerschein zu machen, ist deshalb eine Sache, die aus Eigeninteresse vorgenommen werden sollte. Das Baugewerbe macht es vor. Wer heute auf dem Bau arbeitet und entsprechende Maschinen bedient, hat in der Regel verschiedene Schulungen hinter sich. Gerade Baggerführer, selbst Leute, die schon viele Jahre jeden Tag auf der Maschine sitzen, werden zur Erlangung des Baggerführerscheins in eine entsprechende Schulung geschickt. Ohne diese Zusatzqualifikation wird kaum noch jemand mit der Führung eines Baggers betraut. Das dies so ist, hängt sehr eng mit den Unfallversicherern zusammen, die die Kosten bei betrieblichen Unfällen übernehmen. Deren Interesse besteht natürlich darin, das so wenig Unfälle wie möglich passieren. Dass ein Bagger, egal wie groß oder klein er ist, ein gehöriges Gefahrenpotenzial darstellt, dürfte wohl jedem klar sein. Da inzwischen jedes Unternehmen zu jedem Arbeitsplatz eine Gefahrenanalyse erstellen und Gegenmaßnahmen ergreifen muss, ist klar, dass kein Baggerführer mehr ohne Baggerführerschein in die Fahrerkabine klettert. Der Unternehmer, der es verantwortet, einen Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation eine derartige Baumaschine führen zu lassen, riskiert gehörige Schwierigkeiten mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft, und zwar spätestens dann, wenn ein Unfall passiert. Je nach Sachlage drohen dem Unternehmer oder der verantwortlichen Person sogar Haftstrafen.
Inzwischen gibt es Fahrschul-Unternehmen, die den Baggerführerschein in dem Rahmen ermöglichen, wie es sich die Berufsgenossenschaften vorstellen. Dabei wird zur Erlangung des Baggerführerscheins theoretischer und praktischer Unterricht erteilt. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 1000 Euro. Dafür erhält der Bagger-Fahrschüler eine Qualifikation, die bei Bewerbungen Bestand hat und dem Unternehmer die Sorge abnimmt, den neuen Mitarbeiter noch einmal zur Schulung schicken zu müssen. Inzwischen haben auch die Jobcenter den Baggerführerschein in ihren Qualifikationsmaßnahmen-Katalog aufgenommen. Wer sich privat an den Baggerführerschein macht, ohne dafür berufliche Gründe zu haben, kann die Schulungskosten trotzdem als Weiterbildungsmaßnahmen in der Steuererklärung geltend machen, wenn er oder sie zum Beispiel Umbauarbeiten am Haus vornimmt.
Der Baggerführerschein wird vermutlich auf kurz oder lang so oder so in eine gesetzliche Form gegossen und die Vorgaben der Berufsgenossenschaften sind dann die Leitlinien dazu. Wer ihn dann schon hat, kommt vermutlich billiger davon, denn die Fahrschulen werden die neue Gesetzeslage nutzen und die Preise anheben. Bis dahin können Sie jedoch alle Artikel der Marke WEMATIK ohne jegliche Führerscheine nutzen.
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Geschrieben am: 2019-07-20