Hebebühnen Führerschein

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Reicht ein Bedienerausweis oder wird ein Hebebühnen Führerschein benötigt?

Hebebühnen bzw. Arbeitsbühnen sind mit umfangreichen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet, die den Bediener vor dem Umkippen, Abstürzen und weiteren Gefahren schützen. Somit sind die Geräte allgemein sicherer als ein Gerüst oder eine Leiter. Das heißt aber nicht, dass der sichere Umgang mit einer Arbeitsbühne durch die entsprechenden Einrichtungen garantiert ist. Und genau aus diesem Grund benötigen Sie für die Bedienung einen Hebebühnen Führerschein. Oder?

Hebebühnen Führerschein, ja oder nein?

“45-Jähriger beim Bedienen einer Arbeitsbühne in Deckenkonstruktion eingequetscht“. “50-jähriger Mann beim Umsturz einer Hebebühne mitgerissen“. So sicher die Vorrichtungen auch sind, Unfallmeldungen gibt es im Zusammenhang mit Hebebühnen immer wieder. Laut der Berufsgenossenschaft sind rund 85 Prozent der Unfälle auf eine unsachgemäße Handhabung bzw. eine Fehlbedienung zurückzuführen. Mit einem Hebebühnen Führerschein ließe sich den Gefahren also vorbeugen. Allerdings gibt es gar keinen verpflichtenden Führerschein für die Arbeitsgeräte! Deshalb genügt ein Bedienerausweis, der quasi den Status eines Hebebühnen Führerscheins hat, wenn Sie im gewerblichen Bereich eine Bühne bedienen wollen. Die Betonung liegt hierbei auf der gewerblichen Nutzung, denn als Privatperson dürfen Sie auch ohne den Befähigungsnachweis mit einem solchen Gerät arbeiten.

Voraussetzungen, um den “Hebebühnen Führerschein“ machen zu können

  • Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie muss seine Befähigung zur Bedienung nachweisen können.
  • Hierunter fallen insbesondere die körperliche, die geistige und die charakterliche Eignung.
  • Wichtige Faktoren in diesem Zusammenhang sind eine unbeeinträchtigte Sehschärfe und ein nicht limitiertes seitliches Gesichtsfeld. Auch ein gutes räumliches Sehen und Denken, eine uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit, eine gute Reaktionsfähigkeit und ein gutes Hörvermögen sind von Bedeutung.
  • Die Person muss verantwortungsbewusst sein und physikalische als auch technische Zusammenhänge verstehen können.

Hinweis: Um im Gewerbe mit einer Arbeitsbühne umgehen zu dürfen, bedarf es, neben dem Bedienerausweis, des schriftlichen Auftrags durch Ihren Vorgesetzten.

So erlangen Sie den Bedienerausweis

Auch, wenn keine gesetzliche Pflicht für eine entsprechende Ausbildung besteht, empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) einen “Hebebühnen Führerschein“. Der Bedienerausweis kann innerhalb von einem Tag erlangt werden und die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und aus einem praktischen Teil. In der Abschlussprüfung darf eine bestimmte Zahl an Fehlerpunkten nicht überschritten werden. Wurde die Prüfung bestanden, erhalten Sie ein Zertifikat als Nachweis. Dieses ist quasi der “Hebebühnen Führerschein“.

Merke: Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht zur Arbeitsbühnen-Befähigung, ein “Hebebühnen Führerschein“ sollte aber gemacht werden, um den sicheren Umgang mit den Geräten zu gewährleisten.

Sie können die Prüfung übrigens bei verschiedenen Einrichtungen ablegen. Hierzu zählen u.a. die Dekra und die IPAF. Des Weiteren bieten viele Händler und Vermieter von Arbeitsbühnen, die im Branchenverband bbi organisiert sind, die Ausbildung an.

In welchen Fällen Sie einen Führerschein benötigen

Es gibt zwar keinen Hebebühnen Führerschein, allerdings benötigen Sie in gewissen Situationen einen Lkw-Führerschein. Und zwar dann, wenn Sie sich mit einer Lkw-Arbeitsbühne auf die öffentliche Straße begeben wollen. Der Führerschein in der entsprechenden Klasse (C oder C1) wird ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen benötigt. Beträgt das Gewicht des Fahrzeugs samt Bühne bis zu 3,5 Tonnen, genügt für die Beförderung ein Pkw-Führerschein der Klasse B.

Die Fakten zum “Hebebühnen Führerschein“ auf einen Blick

In diesem Abschnitt haben wir die wichtigsten Aspekte in Sachen Bedienung von Arbeitsbühnen noch einmal für Sie zusammengefasst.

  • Es gibt keinen Hebebühnen Führerschein.
  • An dessen Stelle tritt der sogenannte Bedienerausweis.
  • Dieser ist für den gewerblichen Einsatz der Bühne zwingend, wenn auch nicht gesetzlich, erforderlich.
  • Im privaten Bereich darf jeder eine Arbeitsbühne bedienen, auch ohne “Hebebühnen Führerschein“.
  • Wer eine solche Konstruktion anmietet, wird durch den Vermieter in die Bedienung eingewiesen.
  • Die Bedienung im gewerblichen Bereich erfordert den schriftlichen Auftrag des Arbeitgebers.
  • Um einen Bedienerausweis erlangen zu können, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Des Weiteren müssen Sie Ihre körperliche und psychische Eignung nachweisen können.
  • Wollen Sie einen Lkw mit entsprechender Konstruktion im öffentlichen Straßenverkehr lenken, wird ein Lkw-Führerschein benötigt (ab 3,5 Tonnen).

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