Eine Hebebühne richtig bedienen – das sollten Sie wissen!

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Sie hat die früher übliche Arbeitsgrube schon vor längerer Zeit abgelöst, die Hebebühne zum Anheben von Fahrzeugen, um am unteren Fahrzeugbereich Arbeiten vorzunehmen. Im gewerblichen Bereich bestehen für Arbeitsgruben vonseiten der Unfallversicherer, den Berufsgenossenschaften, inzwischen so hohe Sicherheitsanforderungen, dass sie in der Praxis nur noch im Bereich der Wartung und Reparatur von Schienenfahrzeugen oder Lkw zum Einsatz kommen. Aber auch im privaten Sektor sind Arbeitsgruben eher Relikte vergangener Zeiten. Hier werden die möglichen Gefahren ebenso ernst genommen, zumal auch private Unfallversicherer gegen Arbeitsgruben in der heimischen Garage ihre Bedenken anmelden. 

Natürlich ist auch eine Hebebühne kein Kinderspielzeug. Immerhin werden damit Fahrzeuge angehoben, die es von etwa 600 kg bis auf mehrere Tonnen bringen, je nach maximaler Lastaufnahme der Hebebühne. Eine so schwere angehobene Last ist immer ein Sicherheitsrisiko, dessen sich die Menschen bewusst sein sollten, die damit umgehen. Dementsprechend ist es wichtig, dass jede Person, die eine Hebebühne bedienen will oder muss, im Vorfeld über deren richtigen Bedienung informiert wird oder sich selbst informiert. Im gewerblichen Bereich zählt die Hebebühne zu den Arbeitsgeräten, für die eine Unterweisungspflicht besteht. Der Arbeitgeber beziehungsweise eine fachlich geeignete und vom Arbeitgeber beauftragte Person weist Mitarbeiter, die erstmalig an der Hebebühne arbeiten, in den Umgang damit ein und weist auf mögliche Gefahren hin. 

Wer ist geeignet, eine Hebebühne zu bedienen (gewerblich)?

  • Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • Sie muss in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen worden sein
  • Die Befähigung, die Hebebühne zu bedienen, hat sie gegenüber der Unternehmensleitung nachgewiesen
  • Durch die Unternehmensleitung erfolgte die ausdrückliche Beauftragung der Person zur Bedienung der Hebebühne.

Bei privat eingesetzten Hebebühnen ist die Eignung der Person natürlich nicht nachzuweisen. Es kann jedoch zu Situationen kommen, in denen Jugendliche unter 18 Jahren durch eine Hebebühne verunfallen, weil diese nicht gegen Fremdbedienung gesichert war. Im schlimmsten Fall führt dies zu einer Klage wegen fehlender Aufsichtspflicht des oder der Eigentümerin der Hebebühne. Es ist für private Betreiber einer Hebebühne ratsam, diese durch einen verschließbaren NOT-AUS-Schalter gegen die Bedienung durch Kinder und Jugendliche abzusichern. Zudem sollte die Hebebühne immer vollständig abgesenkt sein, wenn keine Aufsichtsperson anwesend ist.

Das Anheben eines Fahrzeuges

Bevor ein Fahrzeug auf die Hebebühne gefahren wird, sollte eine Funktionskontrolle der mechanisch beweglichen Teile der Hebebühne erfolgen. Bei sichtbaren Hydraulikleitungen auf eventuelle Leckagen achten. Schraubverbindungen dürfen nicht lose sein. Sehr wichtig ist die Funktionsüberprüfung der Abroll- bzw. der Schwenkarmsicherungen sowie der rutschhemmenden Oberflächen an den Kontaktstellen von Hebebühne und Pkw.

Mobile Hebebühnen

Handelt es sich um eine mobile, ortsveränderliche Hebebühne, ist ein neuer Standort auf Standsicherheit zu prüfen. Auf keinen Fall darf ein unbefestigter Untergrund gewählt werden. Im Idealfall besteht der Untergrund aus einer armierten, ebenen Betonfläche oder ist ausreichend asphaltiert.

Selbst Untergründe wie Stein- oder Betonpflaster sind nicht unbedingt geeignet, wenn deren Untergrund nicht zuvor ausreichend verdichtet wurde. Dass zuvor an der Stelle ein Pkw parkte, ist kein Garant dafür, dass eine Hebebühne unter angehobener Last nicht doch einsinkt und umstürzt. Die auftretenden Punktlasten einer Hebebühne mit angehobenem Pkw sind wesentlich höher als die eines Pkws auf dessen vier Reifen. Jede Hebebühne ist so konstruiert, dass auftretende Gewichtskräfte über die Standsäulen in den Boden abgeleitet werden.

Darauf achten, dass die Hebebühne keine Flucht- und Verkehrswege verstellt.

Von den beweglichen Elementen der Hebebühne zu festen Bauten der Umgebung (etwa Mauern) sollte ein Abstand von mindestens 0,5 m eingehalten werden. 

Das anzuhebende Fahrzeug darf nicht schwerer sein als es die Maximallast der Hebebühne vorgibt.  Vorsicht bei Fahrzeugen mit Heckantrieb. Gerade in schneereichen Gebieten wird in der Winterzeit gerne schwerer Ballast in den Kofferraum getan, was die Gewichtsverteilung auf der Hebebühne verändert.

Jeder Fahrzeughersteller gibt in der Bedienungsanleitung bestimmte Punkte am Unterboden vor, unter die die Aufnahmen der Hebebühne zu positionieren sind, um ein gleichmäßiges Anheben zu gewährleisten und keine Schäden durch Eindrücken des Unterbodens erfolgen.

Vor dem Einschalten der Hebebühne ist abzusichern, dass sich keine Personen im unmittelbaren Hubbereich befinden.

Je nach Modell kann eine Hebebühne über eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Bedienen verfügen. Damit wird vermieden, dass die Hebebühne versehentlich abgesenkt wird, während darunter gearbeitet wird. 

Unter dem angehobenen Fahrzeug arbeiten

Um Verletzungen zu vermeiden, sollte zumindest eine sogenannte Anstoßkappe getragen werden, die den Kopf schützt. Je nach Art der Arbeit kann auch eine Schutzbrille erforderlich sein.

Eventuell auf noch heiße Teile achten, speziell die Abgasanlage.

Theoretisch könnte die Demontage bestimmter Teile des Fahrzeuges dessen Lastverteilung verändern. In der Praxis jedoch werden so gewichtige Teile nicht auf einer Hebebühne demontiert.

Werden zusätzliche Stützen verwendet, etwa um ein abgeschraubtes Getriebe in Position zu halten, müssen diese einerseits der CE-Norm entsprechen und andrerseits zumindest eine Baumusterprüfung aufweisen.

Das Absenken des Fahrzeuges nach den vorgenommenen Arbeiten

Vor dem Absenken alle Werkzeuge oder lose Fahrzeugteile aus der Umgebung der Hebebühne entfernen. Vor allem darauf achten, dass sich keine Werkzeuge oder Teile mehr auf den Schwenkarmen oder den Lastträgern befinden. Diese könnten einerseits herabfallen, andrerseits aber auch in den Spindelschacht der Hebebühne (abhängig vom Modell) geraten und sich in der Spindel verklemmen.

Personengefährdung vermeiden. Das Absenken sofort stoppen, wenn eine Person in den Gefährdungsbereich gerät.

Die größten Gefahren beim Absenken der Hebebühne sind eingeklemmte Füße, wobei auch Stahlkappenschuhe als Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung nur bedingt schützen. Besser ist es, die Hebebühne gleich mit entsprechenden Schutzeinrichtungen auszustatten, etwa Fußabweiser, oder Schaltleisten, wenn diese nicht bereits werkseitig eingebaut sind.

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