Arbeitssicherheit

thumbnail

© NejroN/123rf.com

Arbeitssicherheit auf verschiedenen Hebebühnen

Unter dem Begriff Arbeitsbühnen werden diverse Hebeeinrichtungen zusammengefasst, bei denen das sogenannte Lastaufnahmemittel nicht frei hängt. Stattdessen wird es über einen Hydraulikstempel o.Ä. geführt.

  • Fahrzeug-Hebebühnen
  • Hubarbeitsbühnen
  • Kippbühnen
  • Hubladebühnen

Arbeiten auf einer Bühne – diese Gefahren drohen

Beim Betrieb von Hebebühnen können folgende Gefahren auftreten, die die Arbeitssicherheit und somit die Unversehrtheit des Personals relativieren:

  • Absturzgefahr
  • eine Überschreitung der zulässigen Belastung
  • Quetschgefahren
  • mangelhafte Befähigung für den Betrieb
  • elektrische Gefährdungen
  • herabfallende Lasten.

Die Grundvoraussetzungen für eine optimale Arbeitssicherheit

  • Um die Arbeitssicherheit beim Betrieb einer Hebebühne zu gewährleisten, sollte das Gerät vor der ersten Inbetriebnahme auf seine volle Funktionsfähigkeit geprüft werden und zwar insbesondere dann, wenn es nicht betriebsbereit ausgeliefert, sondern vom Betreiber zusammengebaut wird.
  • Durch regelmäßige Prüfungen wird der Erhalt des bei der Inbetriebnahme bestehenden Sicherheitsniveaus gewährleistet. Der Umfang dieser Art von Kontrollen beschränkt sich im Allgemeinen auf eine Funktions- und Sichtprüfung.
  • Sogenannte außerordentliche Prüfungen fallen dann an, wenn Änderungen an der Konstruktion – und vor allem an tragenden Teilen – vorgenommen wurden. Ebenso sind vergangene Unfälle und der Besuch einer Behörde Gründe für diese Maßnahmen.

Die individuelle Arbeitssicherheit beurteilen

Unter der Berücksichtigung der Arbeitsstätte, von zu verwendenden Anlagen und Maschinen sowie von chemischen und physikalischen Einwirkungen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ehe mit der Hebebühne gearbeitet werden kann, müssen darüber hinaus die Arbeitsabläufe (Art der Arbeiten, mitzuführende Materialien usw.) bewertet und in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit aufgenommen werden.

Arbeitssicherheit – Anforderungen an das Personal

Ein weiterer wichtiger Aspekt, um die Arbeitssicherheit beim Gebrauch einer Bühne zu gewährleisten ist die Beschäftigungsbeschränkung. Das heißt, damit bestimmte Personen unter dem Einsatz einer Bühne arbeiten dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ist mindestens 18 Jahre alt
  • der/die Angestellte muss in der Bedienung unterwiesen sein
  • der Nachweis über die Unterweisung liegt dem Arbeitgeber vor
  • der Unternehmer hat die/den Angestellte/-n ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt.

Achtung: Für eine optimale Sicherheit müssen all diese Bedingungen erfüllt sein. Jugendliche dürfen Hebebühnen nur unter Aufsicht bedienen.

Für die Arbeitssicherheit in großen Höhen

Beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen, deren Korb vom Mitarbeiter bestiegen wird, gibt einige weitere wichtige Aspekte zu beachten:

  • Es ist immer der vorgesehene Ein- und Ausstieg zu benutzen.
  • Für das Verlassen des Arbeitskorbes muss sich die Konstruktion in der Grundstellung befinden.
  • In Einzelfällen, d.h. ist der Ein- oder Ausstieg nicht auf herkömmlichem Wege möglich, sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, …), die die Unversehrtheit des Betreibenden gewährleisten, zu ergreifen.
  • Dynamische Kräfte, die nicht auf die Konstruktion zurückzuführen sind (z.B. durch das Springen), müssen beim Ein- und Ausstiegen unbedingt vermieden werden.

Schutzkleidung sorgt für zusätzliche Sicherheit

Die vollständige Arbeitssicherheit lässt sich nicht immer ausschließlich durch technische Schutzmaßnahmen gewährleisten. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer dem Personal persönliche Schutzausrüstung (kurz: PSA) zur Verfügung stellen. Hierzu gehören u.a. Schutzhelme, Anstoßkappen und PSA gegen Absturz.

Hinweis: Das Tragen einer PSA gegen Absturz ist dann verpflichtend, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies nahelegt und/oder der Hersteller der Hebebühne dies in der Betriebsanleitung als notwendige Maßnahme vorgibt.

So wird die Arbeitssicherheit auf Hebebühnen garantiert

Abschließend haben wir die wichtigsten Faktoren der Arbeitssicherheit noch einmal übersichtlich für Sie zusammengefasst:

  • Die zulässige Belastung darf nicht überschritten werden.
  • Für den Ein- und Ausstieg sind die vorgesehenen Zugänge zu benutzen.
  • Für die Bedienung der Hebebühne kommt ausschließlich die dafür vorgesehene Steuerstelle infrage.
  • Die Bewegung der Bühne darf in keinem Fall die Gesundheit einer Person gefährden.
  • Aufenthalte im Gefahrenbereich (z.B. unter der Arbeitsbühne) sind zu vermeiden.
  • Es dürfen keine Gegenstände auf das Lastaufnahmemittel geworfen und von diesem heruntergeworfen werden.
  • Die maximalen Fahrgeschwindigkeiten dürfen nicht überschritten werden.
  • Beim Einsatz in bestimmten Umgebungen (z.B. in der Nähe von Freileitungen) müssen die vorgegebenen Schutzabstände eingehalten werden.
  • Regelmäßige Prüfungen der Konstruktion sind durchzuführen und in einem Prüfbuch zu dokumentieren.
  • Die Beschäftigten müssen vor der Bedienung der Bühne sowie allgemein einmal jährlich unterweisen werden.
  • Die Arbeitsbühne ist nach dem Einsatz gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Arbeitssicherheit? Setzen Sie sich gerne mit dem Team der Wematik GmbH in Verbindung und lassen Sie sich ausführlich beraten!

Wematik.de